Inhalt des Dokuments
Wichtige Informationen zur Erkrankung COVID-19 (durch Coronavirus SARS-CoV-2)
Mittwoch, 19. Februar 2020
täglich gibt es Neuigkeiten zum Erreger COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) und dessen Ausbreitung. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie heute erneut anschreiben und verbinden damit folgende dringende Empfehlungen:
Sollten Sie vorhaben, in Risikogebiete zu reisen, möchten wir Sie dringend bitten, diese Reise bis auf Weiteres nicht anzutreten bzw. zu verschieben. TU-Dienstreisen in diese Gebiete werden bis auf Weiteres nicht genehmigt. Als solche Gebiete werden die vom Robert-Koch-Institut benannten Risikogebiete und die Regionen, für die das Auswärtige Amt im Zusammenhang mit dem Erreger Coronavirus SARS-CoV-2 Reise- und Sicherheitshinweise gibt, definiert.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html [1]
Informationen des
Auswärtigen Amtes:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise/letzteaktualisierungen
[2]
Informationen für
Personen, die sich in Risikogebieten aufhalten und eine Reise nach
Berlin planen: Bitte Reise bzw. Aufenthalt in Berlin
verschieben
Künftigen Austauschstudierenden und
neu zugelassenen Studierenden, die sich in den Risikogebieten
aufhalten und einen Aufenthalt in Berlin planen, empfehlen wir
dringend, bis auf Weiteres die Reise nicht anzutreten. Das betrifft
auch Gäste oder Tagungsteilnehmer*innen, die vor hatten, nach Berlin
zu reisen.
Wir legen TU-Mitgliedern und TU-Studierenden, die sich derzeit in Risikogebieten aufhalten, nahe, ihren Aufenthalt abzubrechen und unverzüglich nach Deutschland zurückzukehren. Nehmen Sie möglichst vor Abreise mit dem Gesundheitsamt in der Heimat Kontakt auf.
Diese Empfehlungen gelten für die Dauer der (Teil-)Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.
Hotlines
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung hat seit dem 28. Januar 2020 eine Hotline geschaltet,
unter der sich Berliner*innen, die befürchten, sich angesteckt zu
haben, anrufen und sich beraten lassen können.
- Sie innerhalb der letzten 14 Tage im Risikogebiet gewesen sind
- Sie Kontakt zu einer Person im Risikogebiet hatten
- Sie Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten.
Sollte einer dieser o.g. Kriterien für eine Abklärung auf Sie zutreffen, bleiben Sie Zuhause und informieren Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Von dort wird eine weitere Abklärung erfolgen.
Wir empfehlen, die weitere ärztliche Versorgung (Hausarztpraxis, Krankenhaus) nicht ohne vorherige telefonische Terminvereinbarung aufzusuchen, um eine eventuelle Verbreitung des Virus zu verhindern.
Der Krisenstab der TU Berlin
Quelle/Source:
Office of Communication, Events and Alumni
Technische Universität Berlin
Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin
E-Mail: pressestelle@tu-berlin.de [6]
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